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Grills raus: Der Frühling ist da!

 

Endlich macht sich der Frühling auf dem Thermometer bemerkbar. Höchste Zeit, endlich anzugrillen. Wo ist es erlaubt? Wo könnte es Ärger geben?

 

Grillen geht immer – besonders im Sommer. Doch Vorsicht: Hierzulande hat alles seine Ordnung. Es gibt eine ganze Reihe von Grillurteilen in der deutschen Rechtsprechung.

 

Grillen auf dem Balkon

 

Es gibt immer noch kein Recht auf Grillen. Manche Vermieter verbieten das Balkon-Grillen im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Also erst nachlesen! Und die Nachbarn? Grundsätzlich gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Juristisch gesehen, darf man weder Nachbarn noch dessen Wäsche einräuchern. Gegen den reinen Grillgeruch darf sich hingegen niemand beschweren. Das gilt besonders für unsere Aromahölzer. :)

 

Also: Nachbarn am besten einladen und sich an die Ruhezeiten halten. 20 – 25 mal im Jahr darf bis zu zwei Stunden gegrillt werden, urteilte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Gleiches gilt für den eigenen Garten. Dort ist die Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn natürlich einfacher umzusetzen.

 

Alle Mann in den Park

 

Kein Garten, kein Balkon? Kein Problem: Der Stadtpark ist nicht weit. Viele Grünanlagen weisen separate Grillzonen aus. Auskünfte über Grillplätze geben die städtischen Ordnungsämter. Am schnellsten findet man gute Plätze in seiner Stadt über Dr. Google.

 

Am Baggersee, am Angelteich und im Park: Grillen macht überall Spaß. Wer dabei auf den gesunden Menschenverstand setzt, bekommt selten Ärger mit seinen Mitmenschen. Also: Ran an den Speck und viel Spaß beim Grillen!

 

Bildquelle: Fotolia.com/stefanfister

 

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