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Grillen auf dem Balkon | Genussgriller Kleimann
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Grillen auf dem Balkon

Gutes Wetter und angenehme Temperaturen: Die Grillsaison ist eröffnet. Jeder freut sich auf gemütliche Abende mit saftigen Steaks und kalten Getränken. Ist die Kohle erst einmal heiß, kann's losgehen. Doch ist das Grillen auf dem Balkon überhaupt erlaubt? Wir haben' s für euch recherchiert.

 

Nicht Stören

 

Solange ihr niemanden stört, ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung: die Erlaubnis des Vermieters. Weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung darf ein Verbot vermerkt sein. Denn: Bei Missachtung droht eine Abmahnung oder fristlose Kündigung – selbst beim Grillen mit Elektrogrill.

 

Qualm reduzieren

 

Zum traditionellen Grillen gehört Kohle. Doch Holzkohle qualmt. Achtet deshalb darauf, die Qualmentwicklung so gering wie möglich zu halten, um niemanden zu belästigen. Hierzu eignen sich Grillschalen und Alufolie. Ansonsten kann es zum Nachbarschaftsstreit kommen. Im schlimmsten Fall müsst ihr dann sogar mit einer Geldstrafe rechnen.

 

Rechtliche Regelungen

 

Ein Urteil des Landesgerichts Bonn besagt, dass in den Sommermonaten von April bis September einmal im Monat gegrillt werden darf, wenn die Nachbarn zwei Tage zuvor informiert wurden. Im Hinblick auf die Lärmschutzverordnung muss der Spaß im Freien jedoch um 22 Uhr zu Ende sein. Dementsprechend sollten Balkon-Partys spätestens dann nach drinnen verlagert werden – ganz im Sinne der Nachtruheregelung.

 

Unser Tipp: Besonders bei größeren Partys ist es sinnvoll, die Nachbarn einfach mit einzuladen. Das fördert zum einen das Nachbarschaftsverhältnis. Zum anderen beschwert sich niemand über den Grillgeruch oder die Lautstärke der Musik.

 

Bildquelle: © karepa – Fotolia.com

 

 

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